Nutzungsordnung für die Verwendung von Tablets in der Schule
Schüler*innen des GBG können ihr eigenes Tablet (oder entsprechendes Endgerät) in der Schule und im Unterricht verwenden, um beispielsweise Aufschriebe damit zu erstellen.
Dabei gelten die folgenden Regelungen:
- BYOD von Tablets ist ab Klasse 10 gestattet. In den vorherigen Klassen ist ein Einsatz von Tablets im Unterricht aus pädagogischen Gründen nicht erlaubt. Smartphones können nicht im Unterricht für Aufschriebe verwendet werden.
- Schüler*innen ab Klasse 10 erhalten unbegrenzten Zugang zum Schüler-WLAN. Dadurch kann das Tablet vollumfänglich genutzt werden kann. Das WLAN darf nicht zum Abruf von jugendgefährdenden, gewaltverherrlichenden, pornografischen, u.ä. Inhalten verwendet werden. Die WLAN-Aktivitäten werden protokolliert und können im Bedarfsfall analysiert werden. Die Nutzungsberechtigung für das WLAN kann entzogen werden.
- Das Tablet darf im Unterricht ausschließlich für Unterrichtszwecke verwendet werden. Die Nutzung von anderweitigen Apps insbesondere Social Media ist untersagt. Ton- und Videoaufnahmen sind nur nach Rücksprache mit der Lehrkraft erlaubt.
- Wird gegen 3. verstoßen, kann die Lehrkraft die Nutzung des Tablets im Unterricht untersagen. In diesem Fall müssen die Aufschriebe in analoger Form erfolgen.
- Die Schüler*innen sind selbst für ihr Tablet verantwortlich. Dies beinhaltet u.a. die Funktionsfähigkeit und den Ladezustand des Gerätes. Notwendiges Zubehör, z.B. Eingabestifte, sowie Apps müssen von den Schüler*innen selbst beschafft und bezahlt werden.
- Die Schule übernimmt keine Haftung für die mitgebrachten Geräte. Diese sind über die Schule nicht versichert.
Stand: 04.11.2024