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Bild von zwei Personen, die an einem Tisch mit Notebook arbeiten.

GFS
Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen

GFS - Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen

Eine GFS („Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen") ist eine besondere Form eines Leistungsnachweises. Dabei sollen die Schüler*innen selbstständig ein Thema erarbeiten und ihre Ergebnisse darstellen. „Diese Leistungsfeststellung bezieht sich insbesondere auf schriftliche Hausarbeiten, Jahresarbeiten, Projekte darunter auch experimentelle Arbeiten im naturwissenschaftlichen Bereich, Freiarbeit, Referate, mündliche, gegebenenfalls auch außerhalb der stundenplanmäßigen Unterrichtszeit terminierte Prüfungen oder andere Präsentationen.  Wurde eine Leistung ganz oder teilweise außerhalb des Unterrichts erbracht, schließt sich hieran eine Präsentation durch die Schülerin oder den Schüler sowie ein Reflexionsgespräch mit der Lehrkraft an, die wesentliche Grundlage für die Bewertung der GFS sind." (Notenbildungsverordnung §9). Über die Form entscheiden die Fachlehrkräfte. 
Eine GFS zählt wie eine zusätzliche Klassenarbeit/Klausur.

Schüler*innen der Klassen 7-10 müssen jährlich eine GFS anfertigen.
Schüler*innen der Kursstufe müssen insgesamt drei GFS erbringen. Sie haben das Recht auf eine vierte GFS.

Weitere Informationen

Bis zu den Herbstferien müssen die Schüler*innen das Fach und das Thema der GFS in Absprache mit den Fachlehrkräften festlegen. Dies wird im digitalen Tagebuch der Klasse bzw. auf dem GFS-Blatt der Kursstufenschüler*innen festgehalten und von Klassenlehrkräften bzw. Tutor*innen kontrolliert. Wird bis zu den Herbstferien keine GFS festgelegt, weisen die Klassenlehrkräfte/Tutor*innen ein Fach, in dem die GFS gehalten werden muss, zu.

Ein schriftliches, kopierfähiges Handout und die Quellenangaben müssen vor dem GFS-Termin abgegeben werden, der Abgabetermin wird mit der Fachlehrkraft abgesprochen.

Der Termin für die GFS wird mit der Fachlehrkraft verbindlich vereinbart.

Spätestens zwei Wochen vor dem Termin der GFS, haben Schüler*innen das Recht, anhand einer vorbereiteten Gliederung eine Beratung von ihren Fachlehrkräften zu erhalten.

Grundsätzlich ist es wichtig, das GFS-Thema eigenständig erarbeitet und verstanden zu haben. Reines Wiedergeben von Gedanken eines anderen, ohne diese wirklich verstanden zu haben und ohne damit arbeiten, argumentieren, kritisch umgehen zu können, ist nicht ausreichend.

Jedes Zitat und jede inhaltliche Entlehnung aus anderen Werken muss angegeben werden. Dies betrifft auch Bilder und Grafiken. Programme der KI (ChatGPT etc.) dürfen benutzt werden, die Verwendung ist explizit zu kennzeichnen.

Zur Quellen- und Hilfsmittelangabe wird folgendes Vorgehen empfohlen:

  • Bücher
    Name, Vorname: Titel. Untertitel. Verlag, Erscheinungsjahr.
    Beispiel: Kramer, Martin: Physik als Abenteuer. Band 1. Aulis, 2012, S.12-15.
  • Zeitschriften oder Zeitungen
    Name, Vorname (des Verfassers): Titel (des Artikels). In: (Name der) Zeitschrift, Jahrgang, Seite.
    Beispiel: Ott, Karl-Heinz: Gier: Die Panik zu kurz zu kommen. In: Psychologie heute (Januar 2012), S. 36-39.
  • Internetquellen
    URL und letztes Zugriffsdatum
    Beispiel: www.seilnacht.com/Lexikon/patome.htm (11.03.2013).
    Falls bekannt auch Name, Vorname: Titel (Datum der Erstellung)
    Beispiel: Reuters: Tunesien: Ministerpräsident Jebali tritt zurück (19.02.2021). www.spiegel.de/politik/ausland/tunesien-ministerpraesident-jebali-tritt-zurück-a-884396.html (11.03.2021).
  • KI-Quelle
    Angabe des verwendeten KI-Tools, Produktname; Prompt, Datum
    Beispiel: OpenAI: ChatGPT (3.5) In: chat.openai.com/Chat-GPT: Beschreibe mir Gründe, warum es sinnvoll und wichtig ist, bei Hausarbeiten alle verwendete Hilfsmittel anzugeben, abgerufen am 19.10.2024.
  • Bilder 
    Bei Bildern ist es zu empfehlen ein Bilderverzeichnis anzulegen. Alternativ kann die Quelle auch unter dem Bild angeben werden.
    Beispiel: www.teachsam.de/deutsch/d-gfs/mmf/images/gfs_was%20ist%20das_646.jpg, letzter Zugriff: 19.10.2024.

Eine Selbstständigkeitserklärung muss mit der GFS ausgehändigt werden.

  1. Bei einem Vortrag / einer Präsentation gilt: 
    • Das Handout enthält die Gliederung und dient zur Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte der GFS. Der Umfang des Handouts beträgt in der Regel zwei Seiten. 
    • Bei der Verwendung einer digitalen Präsentation sollte diese als PPP- und PDF-Version vorliegen. Nach dem Halten der GFS findet ein Reflexionsgespräch statt, dieses ist wesentlicher Bestandteil der Benotung. Sowohl die Mitschüler*innen als auch die Lehrerkraft können im Reflexionsgespräch Fragen stellen.
  2. Bei einer Hausarbeit gilt:
    • Das Deckblatt muss alle wichtigen Angaben enthalten: Titel, evtl. Untertitel, Fach, Klasse, Schuljahr, betreuende Lehrkraft, Name der Schülerin / des Schülers. Als zweites Blatt kommt das Inhaltsverzeichnis, am Ende der Arbeit ein Verzeichnis der Quellen. Der Arbeit ist als letztes Blatt die Selbstständigkeitserklärung beizulegen (siehe II b.).
    • Die Arbeit ist in digitaler und gedruckter Form abzugeben. 
    • Die Inhalte der Hausarbeit müssen präsentiert werden, daran schließt sich ein Reflexionsgespräch an, welches wesentlicher Bestandteil der Benotung ist.
  3. Für andere Formen gelten fachspezifische Sonderregelungen.
     

Klassenstufe  VorbereitungsaufwandDauer der Präsentation
7-88 Stundenca. 10 Minuten
9-1010 Stunden10-15 Minuten
Jahrgangsstufe12 Stunden15-20 Minuten

Wesentliche Grundlage der Benotung ist in allen Fällen, in denen Leistungen der GFS ganz oder teilweise außerhalb des Unterrichts erbracht wurden, ein Reflexionsgespräch. Dieses wird von der Lehrkraft durchgeführt, kann aber auch Fragen von Schüler*innen enthalten. Weitere Benotungskriterien können die Präsentationsgestaltung, die Gestaltung des Handouts, Einhaltung von Absprachen, eigenständiges Arbeiten, usw. sein. Die Schüler*innen erhalten im Vorfeld der GFS-Vorbereitungen die geltenden Beobachtungs- und Bewertungskriterien und Erwartungen von der jeweiligen Fachlehrkraft. 
Nach Abschluss der GFS findet zeitnah eine Nachbesprechung statt, in der die Schüler*innen ihre Note und eine Begründung für die Note mitgeteilt bekommen. Dies führt zur Transparenz und zeigt den Schüler*innen Stärken und Schwächen auf.

Wichtige weitere Hinweise

  • Im Krankheitsfall müssen sich die Schüler*innen bis spätestens 7:30 Uhr über WebUntis (Elternkrankmeldung) oder das Sekretariat krankmelden. Angekündigte und nicht gehaltene GFS werden mit der Note ungenügend bewertet.
  • Unzureichende Kennzeichnung von Quellen, Hilfsmitteln oder KI-Programmen führen zu Notenabzug bis hin zur Note ungenügend.
  • Bei unzureichender eigenständiger Arbeit („Copy & Paste") kann die Note ungenügend erteilt werden.
  • Bei einem Vortrag können Über- oder Unterschreitungen der Zeit zu Notenabzug führen.
     

Die Selbstständigkeitserklärung ist der Fachlehrkraft zusammen mit der GFS auszuhändigen.

Für das Handout wird eine Vorlage zur Verfügung gestellt, welche als Grundlage verwendet werden soll. Die wichtigsten Punkte (Kopfzeile) müssen im Handout vorhanden sein. Der Inhalt des Handouts kann individuell angepasst werden, das Layout (z.B. Schriftgröße) sollte beibehalten werden.

Vorlage für das Handout